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RIW 2007, 223
BGH 
Unzulässige Klauseln für die Fluggepäck-beförderung – Verstoß gegen EU-Recht und internationales Abkommensrecht (Urteil vom 05.12.2006, X ZR 165/03)

Verwendet ein Luftfrachtführer, der eine Betriebsgenehmigung eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, in seinen Allgemeinen Beförderungsbedingungen folgende Klauseln:

BGH, RIW 2007, 223-226 (Urteil vom 05.12.2006, X ZR 165/03)

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