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RIW 2007, 218
EuGH 
Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit: Ein Mitgliedstaat darf die Zahlung des Entgelts für eine private Arbeitsvermittlung nicht von der Sozialversicherungspflicht der vermittelten Tätigkeit in diesem Staat abhängig machen (Urteil vom 11.01.2007, C-208/05)

Die Art. 39 EG, 49 EG und 50 EG stehen einer nationalen Regelung wie § 421 g Abs. 1 Satz 2 des Dritten Buches des deutschen Sozialgesetzbuchs entgegen, nach der die Zahlung der einem privaten Arbeitsvermittler von einem Arbeitsuchenden für seine Vermittlung geschuldeten Vergütung durch einen Mitgliedstaat voraussetzt, dass die von diesem Vermittler vermittelte Beschäftigung in diesem Staat sozialversicherungspflichtig ist.…

EuGH, RIW 2007, 218-223 (Urteil vom 11.01.2007, C-208/05)

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