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RIW 2007, 217
BGH 
Keine Vollstreckbarerklärung eines schwedischen Arrestbeschlusses (Beschluss vom 21.12.2006, IX ZB 150/05)

Entscheidungen der Gerichte anderer Mitgliedstaaten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, denen kein kontradiktorisch angelegtes Verfahren vorausgegangen ist, können nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.

BGH, RIW 2007, 217-218 (Beschluss vom 21.12.2006, IX ZB 150/05)

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