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RIW 2007, 213
BGH 
Zustellung einer in Deutschland anhängig gemachten Klage an den in England niedergelassenen Beklagten – fehlende Übersetzung der Anlagen in die Sprache des Empfangsmitgliedstaats (Beschluss vom 21.12.2006, VII ZR 164/05)

Wird die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt, entspricht die Zustellung nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist damit grundsätzlich unwirksam.

BGH, RIW 2007, 213-217 (Beschluss vom 21.12.2006, VII ZR 164/05)

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