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ZNER 2024, 556
OVG Nordrhein-Westfalen 
Anwendung der Rundungsregel nach TA Lärm (Urteil vom 06.09.2024, 8 D 194/21.AK)

Bei einer sehr großen Anzahl einwirkender Anlagen bzw. relevanter Vorbelastung ist der Einwirkungsbereich i. S. v. Nr. 2.2 TA Lärm zu erweitern (wie OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2016 – 8 B 1015/15 – [ZNER 2016, 413]).

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2024, 556 (Urteil vom 06.09.2024, 8 D 194/21.AK)

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