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ZNER 2024, 556
OVG Nordrhein-Westfalen 
Tieffrequenter Schall von WEA (Urteil vom 23.08.2024, 8 D 15/23.AK)

Unter welchen Voraussetzungen Geräuschimmissionen von Windenergieanlagen schädlich im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG sind, bestimmt sich anhand der TA Lärm. Die Ermittlung der Geräuschimmissionen erfolgt im Bereich des Hörschalls durch eine Schallausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613 – 2, die Frequenzen im Bereich von 63 Hz bis 8 kHz abbildet.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2024, 556-566 (Urteil vom 23.08.2024, 8 D 15/23.AK)

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