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ZLR 2003, 497
OLG Stuttgart 
5. Oberlandesgericht Stuttgart – „L-Carnitin“ (Urteil vom 13.02.2003, 2 U 19/00)

Für die Einordnung eines Produkts als Lebensmittel oder als Arzneimittel ist seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung entscheidend, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen, verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt.

OLG Stuttgart, ZLR 2003, 497-504 (Urteil vom 13.02.2003, 2 U 19/00)

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