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ZLR 2003, 493
Forstmann/Krüger 
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 03.04.2003, I ZR 203/00

Mit dem vorliegenden Urteil hat der Bundesgerichtshof erneut über die Abgrenzung von Arzneimitteln und Lebensmitteln im Bereich sog. Sportlernahrung entschieden. Der Entscheidung liegt folgenden Sachverhalt zu Grunde:

Forstmann/Krüger, ZLR 2003, 493-497

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