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ZFWG 2009, 387
VG Trier 
Verwaltungsgericht Trier: Glücksspielmonopol in Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 09.09.2009, 1 L 443/09.TR)

Vor dem Hintergrund der insgesamt neu zu bewertenden Rechtslage erscheint es nunmehr angezeigt, das öffentliche Interesse an einer – sofortigen – effektiven Beschränkung und Begrenzung der Spiel- und Wettsucht dadurch, dass Sportwetten nur durch in der Letztverantwortung staatlicher Stellen stehende Annahmebüros vermittelt werden dürfen, durchzusetzen.

VG Trier, ZfWG 2009, 387-388 (Beschluss vom 09.09.2009, 1 L 443/09.TR)

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