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ZFWG 2009, 388
VG Koblenz 
Verwaltungsgericht Koblenz: Glücksspielmonopol in Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 15.09.2009, 5 L 860/09.KO)

Die Beurteilung der Sach- und Rechtslage aus heutiger Sicht führt zu einer abweichenden Interessenabwägung als in dem Beschluss der Kammer vom 25.08.2008.

VG Koblenz, ZfWG 2009, 388 (Beschluss vom 15.09.2009, 5 L 860/09.KO)

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