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ZFWG 2009, 387
VG Mainz 
Verwaltungsgericht Mainz: Glücksspielmonopol in Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 04.09.2009, 6 L 760/09.MZ)

Die Beurteilung der Sach- und Rechtslage aus heutiger Sicht führt nicht zu einer abweichenden Interessenabwägung. Abgesehen von einem verfassungsrechtlichen Defizit bestehen nach wie vor erhebliche europarechtliche Bedenken

VG Mainz, ZfWG 2009, 387 (Beschluss vom 04.09.2009, 6 L 760/09.MZ)

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