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WRP 2008, 511
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht (Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 371/07)

Die Annahme von Rechtsmissbrauch i.S. von § 8 Abs. 4 UWG kann nahe liegen, wenn ein Massenabmahner bei fehlender Unterwerfung das Gericht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG nicht nach ihm vorteilhaft erscheinenden Präferenzen, sondern prinzipiell allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Gegners weit entfernt liegt.

KG Berlin, WRP 2008, 511-513 (Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 371/07)

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