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WRP 2008, 513
OLG Stuttgart 
Wettbewerbsrecht: „Spezialist für Mietrecht“ (Urteil vom 24.01.2008, 2 U 91/07)

Die in Werbung verwendete Bezeichnung eines Rechtsanwaltes als „Spezialist für Mietrecht“ verstößt gegen §§ 7 I 2 BORA i.V.m. 4 Nr. 11 UWG, wenn der Rechtsanwalt nicht nachweisen kann, dass er – der dadurch ausgelösten Verkehrserwartung entsprechend – im Mietrecht über den Durchschnitt weit übersteigende Kenntnisse verfügt und in erheblichem Umfang tätig gewesen ist.

OLG Stuttgart, WRP 2008, 513-517 (Urteil vom 24.01.2008, 2 U 91/07)

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