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WRP 2007, 847
LG Karlsruhe 
Werbeware (Sonstiges vom 23.03.2007, 13 O 176/06 KfH I)

Wirbt ein Möbelhaus mit dem pauschalen Hinweis „mindestens 20% auf alles“ und nimmt dann im Rahmen einer Sternchenauflösung „Werbeware und in Prospekten und Anzeigen beworbene Waren“ von der Reduzierung wieder aus, so ist dies unzulässig, weil der Kunde nicht erkennen kann, welche Waren tatsächlich unter die angekündigte Preisreduzierung fallen.

LG Karlsruhe, WRP 2007, 847-849 (Sonstiges vom 23.03.2007, 13 O 176/06 KfH I)

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