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WRP 2009, 238
OLG Frankfurt a. M. 
Mogelpackung (Urteil vom 21.10.2008, 14 U 240/07)

Kann der Verbraucher beim Herausnehmen einer Gewürzpackung aus dem Verkaufsregal sowohl optisch als auch durch betasten erkennen, dass die Packung nicht prall gefüllt ist, liegt eine Mogelpackung nicht vor.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2009, 238 (Urteil vom 21.10.2008, 14 U 240/07)

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