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WRP 2009, 238
LG Leipzig 
Vertragsstrafe wegen AGB-Klausel (Urteil vom 03.11.2008, 08 O 1800/08)

Gegen die Unterlassungsverpflichtung, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Klausel „Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber nach 8 Tagen schriftlich gerügt werden“ oder eine inhaltsgleiche Klausel zu verwenden, verstößt, wer die Formulierung „Soweit die Transportverpackung bei Warenübergabe und die darin enthaltenen Artikel offensichtliche Beschädigungen zeigen, …

LG Leipzig, WRP 2009, 238 (Urteil vom 03.11.2008, 08 O 1800/08)

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