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WRP 2007, 192
BGH 
Kartellrecht: Preselection (Urteil vom 10.10.2006, KZR 26/05)

Ein marktbeherrschender Betreiber eines Teilnehmernetzes darf die Voreinstellung eines Telefonkundenanschlusses auf das Verbindungsnetz eines Mitbewerbers (Preselection) grundsätzlich nur dann von einem schriftlichen Kundenwunsch nach Änderung der Voreinstellung abhängig machen, wenn er auch für die Wiederherstellung der Voreinstellung auf das eigene Verbindungsnetz eine schriftliche Erklärung des Kunden voraussetzt.…

BGH, WRP 2007, 192-195 (Urteil vom 10.10.2006, KZR 26/05)

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