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WRP 2008, 1358
BGH 
Bürgerliches Recht: „Verwendung der VOB Teil B“ (Urteil vom 24.07.2008, VII ZR 55/07)

a) Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss empfiehlt die VOB Teil B im Sinne von § 1 UKlaG. Die Empfehlung enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Verwendung gegenüber Verbrauchern.

BGH, WRP 2008, 1358-1363 (Urteil vom 24.07.2008, VII ZR 55/07)

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