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WRP 2011, 351
BGH 
Bürgerliches Recht: „Türscharniere“ (Urteil vom 15.12.2010, VIII ZR 86/09)

Die von einem Lieferanten übernommene Verpflichtung, seinen wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung abgemahnten Abnehmer von jeglichen Ansprüchen des abmahnenden Dritten freizustellen, schließt typischerweise auch die Pflicht zur Abwehr der von dem Dritten erhobenen Ansprüche ein (Fortführung von BGHZ 152, 246, 255, BGH, NJW 1970, 1594; WM 1983, 387; WM 2002).

BGH, WRP 2011, 351-353 (Urteil vom 15.12.2010, VIII ZR 86/09)

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