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WRP 2008, 1335
BGH 
Arzneimittelrecht/Heilmittelwerberecht: Amlodipin (Urteil vom 13.03.2008, I ZR 95/05)

Für die gesundheitliche Aufklärung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 4 AMG wichtig sein können Angaben nur dann, wenn sie vollständig sind und die Anwendungsgebiete des Mittels daher auch so wiedergeben, wie sie im Zulassungsbescheid ausgewiesen sind.

BGH, WRP 2008, 1335-1338 (Urteil vom 13.03.2008, I ZR 95/05)

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