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WRP 2008, 1604
LG Nürnberg-Fürth 
„Änderung des Programmablaufs vorbehalten“ (Urteil vom 29.07.2008, 7 O 10969/07)

Werden in einem Reiseprospekt Reisen beschrieben und angeboten mit dem Hinweis „Änderungen des Programmablaufs vorbehalten“ ohne Rücksicht bzw. Einschränkung im Hinblick auf die Zumutbarkeit einer solchen Änderung, stellt dieser Hinweis eine unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingung dar.

LG Nürnberg-Fürth, WRP 2008, 1604-1606 (Urteil vom 29.07.2008, 7 O 10969/07)

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