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WRP 2008, 1606
Hanseatisches OLG Bremen 
Überführungskosten (Beschluss vom 29.08.2008, 2 U 48/08)

Die Überführungskosten eines Kraftfahrzeuges sind nicht als Liefer- und/oder Versandkosten bei der Preisangabe privilegiert. Sie sind kalkulatorischer Bestandteil des Händlerpreises, daher ist eine gesonderte, nicht im Endpreis enthaltene, Ausweisung unzulässig.

Hanseatisches OLG Bremen, WRP 2008, 1606 (Beschluss vom 29.08.2008, 2 U 48/08)

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