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STB 2009, 62
BFH 
Liebhaberei: Beseitigung der Ungewissheit – Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung – Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO hat Regelungscharakter – Ermittlung des wirklichen Klagebegehrens ([unbekannt] vom 04.09.2008, IV R 1/07)

Die Ungewissheit i.S. von § 165 AO i.V.m. § 171 Abs. 8 AO, ob ein Steuerpflichtiger mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig geworden ist oder ob Liebhaberei vorliegt, ist beseitigt, wenn die für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht maßgeblichen Hilfstatsachen festgestellt werden könnenund das FA davon positive Kenntnis hat.

BFH, StB 2009, 62 ([unbekannt] vom 04.09.2008, IV R 1/07)

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