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RIW 2007, 228
EuGH 
Niederlassungsfreiheit: Die Zusammenveranlagung mit dem in einem anderen Mitgliedstaat wohnenden, nicht getrennt lebenden Ehegatten darf selbst bei Überschreiten der 10 %-Grenze nicht versagt werden, wenn dieser steuerfreie Einkünfte bezieht – “Meindl” (Urteil vom 25.01.2007, C-329/05)

Art. 52 EG Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) verbietet es, dass einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen von dem Staat, in dem er wohnt, die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem Ehegatten, von dem er nicht getrennt lebt und der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, mit der Begründung versagt wird, dieser habe in dem anderen Mitgliedstaat sowohl mehr als 10 % der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24 000 DM erzielt, …

EuGH, RIW 2007, 228-230 (Urteil vom 25.01.2007, C-329/05)

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