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RIW 2007, 312
BGH 
Gerichtsstandsklausel im Konnossement (Urteil vom 15.02.2007, I ZR 40/04)

Weist ein Konnossement den Charterer auf der Vorderseite deutlich hervorgehoben als Verfrachter aus, so geht dies als Individualvereinbarung der Benennung des Reeders als Verfrachter in den Konnossementsbedingungen (Identity-of-Carrier-Klausel) vor (Bestätigung von BGH, Urt. v. 5. 2. 1990 – II ZR 15/89, TranspR 1990, 163 und BGH, Urt. v. 4. 2. 1991 – II ZR 52/90, TranspR 1991, 243).

BGH, RIW 2007, 312-314 (Urteil vom 15.02.2007, I ZR 40/04)

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