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RIW 2007, 310
BGH 
Berufung gegen amtsgerichtliches Urteil zum OLG nur bei ausdrücklicher Bezeichnung des angewendeten ausländischen Rechts (Beschluss vom 18.01.2007, V ZB 129/06)

Eine die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts begründende Anwendung ausländischen Rechts kann auch in seiner Anwendung bei einer Vorfrage liegen.

BGH, RIW 2007, 310-311 (Beschluss vom 18.01.2007, V ZB 129/06)

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