Der BGH hat mit Beschluss vom 27.6.2017 – II ZB 22/16 - entschieden: Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, ...
Das FG Münster hat mit Beschluss vom 17.5.2017 – 15 V 2440/16 U - wie folgt entschieden:
1. Die Steueransprüche begründen bei summarischer Prüfung für den Antragsgegner nur die Stellung eines Insolvenzgläubigers i.S.d. § 38 InsO, wenn es sich bei den USt-Forderungen um Insolvenzforderungen i. S. d. § 38 InsO handelt, die zur Insolvenztabelle anzumelden wären (§ 174 Abs. 1 InsO), und die, wenn sich die Rechtmäßigkeit der USt-Bescheide in einem Hauptsacheverfahren herausstellen sollte, nach Maßgabe der Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse getilgt werden müssten (§§ 187 ff. InsO).
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Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.10.2016 – 4 K 1380/14 Erb - wie folgt entschieden:
1. Die Steuerbegünstigungen des § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG können nur dann gewährt werden, wenn das von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Rechtsträger den Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG erfüllt.
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Der BFH hat mit Urteil vom 16.5.2017 – VII R 5/16 - wie folgt entschieden:
1. Eine nach § 309 Abs. 1 AO erlassene und aufrechterhaltene Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann nicht dahingehend eingeschränkt werden, dass dem Drittschuldner unter Rangwahrung gestattet wird, bis auf Widerruf an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen und keine Beträge mehr einzubehalten.
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