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15.10.2015
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Haftung und Aufsicht
Bundestag: Voßhoff begrüßt Safe-Harbor-Urteil

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sieht im Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem Safe-Harbor-Abkommen eine deutliche Stärkung der nationalen Datenaufsichtsbehörden. Das wurde während einer Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda am 14.10.2015 deutlich. Der EuGH hatte die Regelung zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt und argumentiert, dass die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch die Regelung unzulässig eingeschränkt worden seien. In der aus dem Jahr 2000 stammenden Vereinbarung war geregelt, dass Unternehmen die Daten ihrer europäischen Nutzer angemessen zu schützen hätten, wenn sie diese in den USA weiterverarbeiten wollten.

Aus Sicht des Datenschutzes sei das Urteil zu begrüßen, sagte Voßhoff. Es reihe sich ein in Entscheidungen des EuGH - wie etwa zur Datenspeicherung - die das Ziel der Wahrung der europäischen Grundrechte hätten. Ähnlich bewertete dies der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD). Er verwies darauf, dass der EuGH insbesondere den Zugriff von US-Behörden auf die Daten der europäischen Nutzer kritisiert habe. Als sehr problematisch bewertete Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, die sich als Folge des Urteils ergebenden Handelshemmnisse. Deutschland als weltweite Exportnation sei im digitalen Zeitalter darauf angewiesen, Daten übermitteln zu können, betonte er.

Möglich sei dies angesichts des Urteils nur noch über eine Einwilligungslösung, sagte Schröder. Das führe jedoch zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der großen "Log-In-Giganten" und zu Lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Angesichts dessen plädiere er dafür, so schnell wie möglich mit den USA in Verhandlungen über ein neues Safe-Harbor-Abkommen einzutreten, auch wenn die Vorgaben des EuGH sehr eng seien. Nachgedacht werden müsse zudem auch über pseudonymisierte Lösungen, forderte Schröder.

Auch aus Sicht der Datenschutzbeauftragten muss das Abkommen neu aufgelegt werden, da eine Nachverhandlung mit Blick auf das Urteil sehr schwer sei. Einwilligungslösungen - also die Zustimmung der Nutzer zur Weitergabe ihrer Daten - könnten allerdings nur ein Teil der Lösung sein, sagte Voßhoff mit Verweis auf die Frage der Weitergabe von Arbeitnehmerdaten.

Die EU-Kommission wolle sich zeitnah mit den USA über eine Neufassung des Abkommens unterhalten, sagte Justizstaatssekretär Kelber. Auch er bewertete die Einwilligungslösung als einen gangbaren Weg, aber nicht so, wie man ihn heute kenne.

Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind Einwilligungslösungen nicht akzeptabel. Teile der dazu in den AGBs von großen Unternehmen wie etwa Facebook zu findenden Regelungen seien sittenwidrig, urteilte der Grünen-Vertreter. Er warf der Bundesregierung zugleich vor, für den derzeitigen Zustand der Rechtsunsicherheit verantwortlich zu sein. Seine Fraktion habe schon 2013 die Aufkündigung von Safe-Harbor gefordert. Dass es dazu nun erst eine Klage vor dem EuGH gebraucht habe, sei ein Skandal.

Es werde dringend Rechtssicherheit gebraucht, hieß es von Seiten der Unionsfraktion. Das Urteil stelle die deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen und sei eine Gefahr für deutsche Startup-Unternehmen. Ein Vertreter der SPD-Fraktion verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem schon eine Überarbeitung des Safe-Harbor-Abkommens gefordert wurde. Zugleich sagte er, man müsse Edward Snowden dankbar sein, dessen Enthüllungen zu dem Urteil beigetragen hätten.

Die jetzige Situation sei nicht zuallererst eine Folge der Klage eines Einzelnen, hieß es von der Linksfraktion. Es sei vielmehr die Konsequenz aus solcherart Gesetzen.

(hib-Meldung vom 14.10.2015)

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