EU-Kommission: EU-Zollverfahren modernisiert
Die Europäische Kommission hat am 28.7.2015 Rechtsvorschriften für ein einfacheres, moderneres und stärker integriertes EU-Zollsystem angenommen.
Sie will damit den grenzüberschreitenden Handel unterstützen und die EU-weite Zusammenarbeit im Zollbereich verstärken. Die Regelung beruht auf dem Zollkodex der Europäischen Union, der im Jahr 2013 angenommen wurde.
Die Zolldienste spielen eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Außengrenzen der EU und der Erleichterung des Handels. Die Zollbehörden der EU haben mit 16 Prozent des Welthandels zu tun, was über zwei Milliarden Tonnen Waren pro Jahr im Wert von 3400 Mrd. Euro entspricht.
Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: "Ein modernes, kosteneffizientes Zollsystem vereinfacht den internationalen Handel und fördert das Wachstum. Zudem ist es für die Gewährleistung der Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger und für den Schutz der Interessen der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung."
Der Beschluss ergeht in Form eines delegierten Rechtsakts und deckt ein breites Spektrum der Tätigkeit des Zolls ab, etwa:
- Vereinfachungen des Zollverfahrens der aktiven Veredelung, das die Verarbeitung von Nichtunionswaren ermöglicht, ohne dass Einfuhrzölle und andere Abgaben zu entrichten sind, um die Schaffung von Mehrwert in der EU zu fördern;
- klarere Vorschriften, um die Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten in der EU zu gewährleisten;
- umfassende Bestimmungen, damit Entscheidungen und Bewilligungen des Zolls künftig EU weit gelten;
- Erstellung gemeinsamer Datenanforderungen, die als Grundlage für neue, die Mitgliedstaaten und Zollverwaltungen verbindende IT-Systeme dienen, damit ein reibungsloser Informationsaustausch sichergestellt wird;
- Verbesserung des Risikomanagements, um den Handel mit illegalen und verbotenen Waren, den Terrorismus und andere kriminelle Aktivitäten besser zu bekämpfen.
Die Zollunion der EU ist seit mehr als vierzig Jahren ein stabiles Fundament für wirtschaftliche Integration und Wirtschaftswachstum in Europa. Die Zollgesetzgebung wird auf EU-Ebene beschlossen, während für die Durchführung dieser Rechtsvorschriften in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind. Effiziente Zollverwaltungen sind unerlässlich, um für die Wirtschaftsteilnehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Außengrenzen der EU zu überwachen.
Der delegierte Rechtsakt wird nunmehr vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Beide Organe können innerhalb von zwei Monaten Einwände erheben. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden.
(PM EU-Kommission vom 28.7.2015)