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ZNER 2013, 170
BGH 
9. Anschluss einer Biogasaufbereitungsanlage an das Gasnetz (Beschluss vom 11.12.2012, EnVR 8/12)

Beim Anschluss einer Biogasaufbereitungsanlage ist der Netzbetreiber verpflichtet, in seine Prüfung nach § 33 Abs. 1 S. 1 GasNZV auch die Rückspeisung von Biogas in vorgelagerte Netze über eine Abzweigung hinter der Netzanschlussanlage („Y-Lösung“) einzubeziehen. Dabei ist die Verbindungsleitung zwischen der Netzanschlussanlage und dem vorgelagerten Netz („Bypass“) jedenfalls wie eine kapazitätserweiternde Maßnahme gemäß § 33 Abs. …

BGH, ZNER 2013, 170-172 (Beschluss vom 11.12.2012, EnVR 8/12)

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