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ZNER 2013, 167
BGH 
8. Kosten für Lastflusszusagen sind keine aufwandsgleichen Netzkosten (E.ON Hanse AG) (Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10)

Die Kosten einer Lastflusszusage können nicht auf eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV gestützt und auch nicht als Netzkosten im Sinne von § 4 Abs. 1 und 6 GasNEV oder als aufwandsgleiche Kostenpositionen im Sinne von § 5 Abs. 1 GasNEV angesehen werden.

BGH, ZNER 2013, 167-169 (Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10)

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