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ZNER 2017, 117
OLG Düsseldorf 
5. Pooling der Entnahmestellen auch bei kundenseitig bestehender Verbindung (Beschluss vom 18.01.2017, VI-3 Kart 183/15 (V))

§ 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 4. 2. Alt. StromNEV ist dahingehend auszulegen, dass der dort verwandte Begriff der galvanischen Verbindung nicht im streng physikalisch-technischen Sinne zu verstehen ist. Ein Pooling der Entnahmestellen ist auch bei einer kundenseitig bestehenden induktiven Verbindung möglich.

OLG Düsseldorf, ZNER 2017, 117-121 (Beschluss vom 18.01.2017, VI-3 Kart 183/15 (V))

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