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ZLR 2000, 945
Leible 
Anmerkung zu VGH München, Urteil vom 17.05.2000, 25 B 97.3555

Der vorliegenden Entscheidung ist im Ergebnis, nicht aber in allen Teilen ihrer Begründung zuzustimmen. Ausgegangen wird im folgenden von der als richtig unterstellten Annahme, daß nach allgemeiner Verkehrsauffassung mit dem Begriff „Schinken“ üblicherweise ein Fleischerzeugnis verbunden wird, das durch Pökelung dauerhaft umgerötet wurde und eine besondere Geschmacksnote aufweist.

Leible, ZLR 2000, 945-949

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