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ZLR 2000, 949
OLG München 
7. Oberlandesgericht München – „Münchner Trinkwasser“ (Urteil vom 16.09.1999, 6 U 2646/98)

Die Bewerbung von Leitungswasser als Trinkwasser unter Abbildung eines Wasserhahns der ein Etikett trägt, welches sich stark an die üblicherweise für Mineralwasserflaschen verwendeten Etiketten anlehnt, in Verbindung mit der Fragestellung „Hängen Sie noch an der Flasche?“ ist als unzulässiger herabsetzender Vergleich anzusehen (§ 1 UWG)

OLG München, ZLR 2000, 949-956 (Urteil vom 16.09.1999, 6 U 2646/98)

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