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ZLR 2000, 922
Hanseatisches OLG Hamburg 
4. Hanseatisches Oberlandesgericht – „Pu-Erh-Tee“ (Urteil vom 04.05.2000, 3 U 173/99)

Ein in Kapselform zur Nahrungsergänzung angebotenes Konzentrat von Lebensmitteln wie schwarzer Tee oder Apfelesseig erscheint dem Verkehr nicht als Arzneimittel, das einer arzneimittelrechtliche Zulassung bedarf.

Hanseatisches OLG Hamburg, ZLR 2000, 922-926 (Urteil vom 04.05.2000, 3 U 173/99)

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