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ZLR 2002, 504
VGH Kassel 
5. Hessischer Verwaltungsgerichtshof – „Grüner Tee-Kapseln“ (Beschluss vom 17.12.2001, 11 TZ 3006/01)

Grüner Tee ist nicht wegen seiner Darreichungsform in Kapseln als Arzneimittel i.S.v. § 2 AMG zu qualifizieren.

VGH Kassel, ZLR 2002, 504-508 (Beschluss vom 17.12.2001, 11 TZ 3006/01)

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