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ZLR 2002, 258
LG Wiesbaden 
4. Landgericht Wiesbaden – „grobe Verbrauchertäuschung“ (Urteil vom 22.06.2001, 9 O 18/01)

Die – möglicherweise unzutreffende – Pressemitteilung eines Ministeriums, das Wurstprodukt einer namentlich genannten Herstellerin sei im Hinblick auf Rindfleischanteile falsch deklariert und das sei eine „grobe Verbrauchertäuschung“, stellt zwar eine Beeinträchtigung im Sinne des § 824 Abs. 1 BGB dar. Die Herstellerin hat aber keinen Schadensersatzanspruch, weil das Ministerium berechtigte Interessen nach § 824 Abs. …

LG Wiesbaden, ZLR 2002, 258-265 (Urteil vom 22.06.2001, 9 O 18/01)

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