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ZLR 2002, 730
VGH Baden-Württemberg 
3. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – „BSE-Schnelltest“ (Beschluss vom 13.06.2002, 9 S 1154/02)

Die Behörde darf von einem Fleischgewinnungsbetrieb grundsätzlich die von ihm zu führende Liste über die Empfänger des von ihm abgegebenen Rindfleisches verlangen; dies gilt erst recht, wenn zu befürchten ist, daß dieses nicht ordnungsgemäß auf BSE getestet worden ist.

VGH Baden-Württemberg, ZLR 2002, 730-736 (Beschluss vom 13.06.2002, 9 S 1154/02)

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