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ZLR 2007, 645
LG Halle 
3. Landgericht Halle – „Biomüsli“ (Urteil vom 07.05.2007, 1 O 39/06)

Die Bezeichnung „Bio“ für ein Müsli darf nicht allein deswegen als irreführend beurteilt werden, weil in dem Müsli 0,034 mg/kg (+/–0,020 mg/kg) Procymidon und 0,012 mg/kg (+/– 0,007 mg/kg) Chlorpyrifos nachgewiesen wurden. Die so begründete Beurteilung durch die Lebensmittelüberwachung führt zu einem Amtshaftungsanspruch des Herstellers gegen das Land.

LG Halle, ZLR 2007, 645-653 (Urteil vom 07.05.2007, 1 O 39/06)

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