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ZLR 2001, 428
BGH 
3. Bundesgerichtshof – „EVIAN/REVIAN“ (Urteil vom 16.11.2000, I ZR 34/98)

a) Von einem Fehlen jeglicher Warenähnlichkeit kann nur ausgegangen werden, wenn angesichts des Abstandes der Waren voneinander trotz Identität oder großer Ähnlichkeit der Marken und trotz besonders hoher Kennzeichnungskraft der älteren Marke die Annahme einer Verwechslungsgefahr von vornherein ausgeschlossen ist.

BGH, ZLR 2001, 428-435 (Urteil vom 16.11.2000, I ZR 34/98)

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