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WRP 2005, 1009
BGH 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „statt“-Preis (Urteil vom 04.05.2005, I ZR 127/02)

Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags, nach dem die Werbung mit der Gegenüberstellung des jetzigen mit einem „statt“-Preis untersagt werden soll, wenn nicht „deutlich und unübersehbar“ darauf hingewiesen wird, welcher Preis zu Vergleichszwecken herangezogen wird.

BGH, WRP 2005, 1009-1011 (Urteil vom 04.05.2005, I ZR 127/02)

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