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WRP 2005, 635
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Weihnachts-Kerzenleuchter (Beschluss vom 07.03.2005, 5 U 99/04)

Die Verkehrserwartung bezüglich der Vorrätigkeit einer Ware bestimmt sich nicht nur nach den in § 5 Abs. 1 S. 1 UWG ausdrücklich genannten Kriterien – Art der Ware sowie Gestaltung und Verbreitung der Werbung –, sondern es können mit der bisherigen Rechtsprechung auch weitere Umstände berücksichtigt werden, z. B. Attraktivität des Angebots und Größe und Bedeutung des werbenden Unternehmens.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2005, 635 (Beschluss vom 07.03.2005, 5 U 99/04)

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