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WRP 2005, 635
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Verkaufsverlosung (Urteil vom 24.02.2005, 6 U 43/04)

Eine Verkaufsaktion, bei der eine begrenzte Anzahl einer bestimmten Ware zu einem weit unter dem regulären Kaufpreis liegenden Sonderpreis mit der Maßgabe angeboten wird, dass die potenziellen Käufer unter den Bestellern ausgelost werden, muss, um einer Irreführungsgefahr zu begegnen, deutlich auf den Verlosungscharakter hinweisen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2005, 635 (Urteil vom 24.02.2005, 6 U 43/04)

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