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WRP 2011, 63
BGH 
Wettbewerbsrecht: Praxis Aktuell (Urteil vom 10.06.2010, I ZR 42/08)

Die irreführende Verwendung einer eingetragenen Marke kann – gleichgültig, ob die Marke bereits für sich genommen irreführend ist oder ob sich die Umstände, die die Irreführung begründen, erst aus ihrer konkreten Verwendung ergeben – nach §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG untersagt werden.

BGH, WRP 2011, 63-65 (Urteil vom 10.06.2010, I ZR 42/08)

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