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WRP 2007, 1341
BGH 
Wettbewerbsrecht: Änderung der Voreinstellung (Urteil vom 29.03.2007, I ZR 164/04)

Für die Annahme einer unlauteren gezielten Mitbewerberbehinderung reicht es nicht aus, dass sich auch die bloß versehentliche Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die darauf gerichtet ist, dem Wettbewerber Kunden zuzuführen, auf den Absatz des Mitbewerbers nachteilig auswirken kann.

BGH, WRP 2007, 1341-1346 (Urteil vom 29.03.2007, I ZR 164/04)

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