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WRP 2007, 210
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: „die reichhaltige Feuchtigkeitsformel“ (Urteil vom 04.05.2006, 3 U 230/05)

Die Werbeangabe: „die reichhaltige Feuchtigkeitsformel“ für ein Duschmittel ist nicht irreführend im Sinne des § 27 LFGB bzw. des § 5 UWG. Man nimmt an, es werde durch das Produkt der Haut aktiv Feuchtigkeit zugeführt, d. h. dem durch die Reinigungsstoffe bedingten Feuchtigkeitsverlust werde in einem gewissen Umfang durch Feuchtigkeitsrückführung begegnet. Die Vorstellung, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2007, 210 (Urteil vom 04.05.2006, 3 U 230/05)

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