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WRP 2011, 362
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Zur Werbung mit einem „Konsumenten-Test“ (Urteil vom 10.12.2010, 6 U 112/10)

Ein sog. Konsumententest darf zwar die subjektiven Einschätzungen von Verbrauchern widerspiegeln. In diesem Fall muss aber zum einen das subjektive Element des Tests in der Werbung deutlich gemacht werden und zum anderen muss die von den Verbrauchern abgegebene Bewertung ausschließlich auf Eigenschaften des Produkts beruhen und daher von äußeren Umständen unbeeinflusst sein.

OLG Köln, WRP 2011, 362-364 (Urteil vom 10.12.2010, 6 U 112/10)

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