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WRP 2007, 464
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Ausländischer Lotterie-Vermittler (Urteil vom 06.12.2006, 5 U 9/06)

Auf einen in Österreich ansässigen Diensteanbieter, der ausschließlich Teilnahmen an Glücksspielen des Deutschen Toto-Lotto-Blocks vermittelt, über eine deutsche Homepage an deutsche Verbraucher herantritt und den Zahlungsverkehr mit den Kunden ausschließlich in Deutschland abwickelt, findet § 14 Abs. 2 Nr. 3 des Lotteriestaatsvertrages Anwendung, d. h. er muss 2/3 der vereinnahmten Beträge an die Lotteriegesellschaft weiterleiten und auch die Höhe des weitergeleiteten Betrages angeben.…

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2007, 464 (Urteil vom 06.12.2006, 5 U 9/06)

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