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WRP 2007, 198
OLG Celle 
Wettbewerbsrecht: Vorhandener Bestand an Musterbrillenfassungen (Urteil vom 21.12.2006, 13 U 118/06)

Ein Augenarzt handelt grundsätzlich nicht unlauter, wenn er im Einzelfall einem Patienten, der nach dem Ergebnis der von ihm durchgeführten Untersuchung eine Brille benötigt, ermöglicht, sich aus einem in der Praxis vorhandenen Bestand von Musterbrillenfassungen eines Augenoptikunternehmens ein Brillengestell auszusuchen, wenn er anschließend dem Augenoptikunternehmen die augenärztliche Verordnung sowie die Werte der Pupillendistanz, …

OLG Celle, WRP 2007, 198-200 (Urteil vom 21.12.2006, 13 U 118/06)

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