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WRP 2011, 79
BGH 
Verfahrensrecht: „Wer hat sich selbst bereichert?“ (Urteil vom 19.10.2010, VI ZR 237/09)

Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.

BGH, WRP 2011, 79-82 (Urteil vom 19.10.2010, VI ZR 237/09)

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